Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Alter: 18 / 25 Jahre Schließt ein: Klasse A1, M
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