Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Die Auflagen für den Füherschein ab 17 sind: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Die erwachsene(n) Begleitperson(en) muss(müssen) namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Es ist möglich, mehrere Begleitpersonen einzutragen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleitperson muss mindestens seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Der Begleiter darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren. Alter: 17 Jahre Schließt ein: Klasse L, M
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