Klasse C
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Alter: 18 Jahre ( 21 Jahre) Schließt ein: Klasse B, C1 Weitere Informationen zur Ausbildung bei uns in der Fahrschule!
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