Klasse T


Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.

Alter: 16 Jahre

Grundgebühr

Theorie

Praxis

Fahrstunde

Bundes-/ Landstraße

Autobahn

Nachtfahrt

Lehrmittel

Preise nach Absprache